Bürgerbegehren
Friedrichsdorf
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Datenschutzinformationen zum „Friedrichsdorfer Bürgerbegehren“

Nachfolgend möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren Friedrichsdorf informieren.

I. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich sind die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens:

  1. Nils Barka, Krokusweg 7, 61381 Friedrichsdorf
  2. Barbara Völksen, Vor der Höhe 29, 61381 Friedrichsdorf
  3. Joachim Biaesch, Römerstraße 38, 61381 Friedrichsdorf

II. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen

Für das Friedrichsdorfer Bürgerbegehren werden auf den Unterschriftenlisten personenbezogene Daten (Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Anschrift, Unterschrift sowie der Tag der Unterzeichnung) erhoben. Die Verarbeitung dient der Sammlung der erforderlichen Anzahl von Unterschriften gemäß § 8b Abs. 3 S. 3 HGO zur Durchführung eines Bürgerentscheids.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DS-GVO findet nicht statt.

III. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO in Verbindung mit Art. 7 DS-GVO.

IV. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten ist die Stadt Friedrichsdorf.

Die personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt.

VII. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Die Unterschriftenlisten (mitsamt den personenbezogenen Daten) werden bis zu dem Abschluss der Unterschriftensammlung verwahrt und sodann unverzüglich bei dem Magistrat der Stadt Friedrichsdorf eingereicht. Nach Einreichung der Unterschriftenlisten bei der Gemeinde ist diese für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich.

Die Gemeinde muss die Daten bei Zweckerreichung unverzüglich löschen (spätestens nach Durchführung des Bürgerentscheids entsprechend § 80 in Verbindung mit §§ 111, 112 der Hessischen Kommunalwahlordnung, KWO). Sofern die Unterschriftenlisten nicht bei der Gemeinde eingereicht werden, werden sie unverzüglich vernichtet.

VIII. Rechte der betroffenen Person

Sie haben als betroffene Person die folgenden Rechte:

Sie haben gemäß Art. 15 DS-GVO ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie haben nach Art. 16 DS-GVO das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie haben gemäß Art. 17 DS-GVO das Recht, zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht werden. Sie haben nach Art. 18 DS-GVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.

IX. (Einwilligungs-)Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, die Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit zu widerrufen. Dies geschieht durch Schwärzung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Unterschriftenliste. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

X. Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

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