Kein neuer teurer Spitzenposten auf Kosten unserer Stadt.
Friedrichsdorf braucht finanzielle Vernunft, Transparenz und echte Prioritäten – nicht die Wiedereinführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats.
Quorum weit übertroffen
2.926 gültige Unterschriften wurden am 10. Juni 2026 im Rathaus übergeben! Das gesetzliche Quorum wurde damit um 50% überschritten.
Die Frist für das Bürgerbegehren wurde erfolgreich beendet. Das Quorum wurde erreicht.
Worum es
eigentlich geht.
Die Stadtverordnetenversammlung in Friedrichsdorf hat beschlossen, die Funktion des hauptamtlichen Ersten Stadtrats wieder einzuführen. Wir halten das für das falsche Signal zur falschen Zeit.
Diese Seite bietet Bürgerinnen und Bürgern klare Fakten, fasst die wesentlichen Kritikpunkte transparent zusammen und zeigt auf, wie Sie das Bürgerbegehren unterstützen können. Wir stehen für finanzielle Vernunft und Bürgerinteresse vor Postenpolitik – sachlich, aber kämpferisch.
Warum wir dieses Bürgerbegehren starten.
Vier gute Gründe gegen die Wiedereinführung.
Hohe zusätzliche Kosten
Die neue Stelle bedeutet nach veröffentlichten Schätzungen eine dauerhafte Belastung von 200.000 bis über 300.000 Euro jährlich. Das ist Geld, das an anderen, wichtigeren Stellen in unserer Stadt fehlt.
Nachweis: KostenschätzungFalsche Prioritäten bei klammer Haushaltslage
Während Kürzungen bei Projekten für die Bürgerschaft drohen und für die kommenden Jahre Defizite in Millionenhöhe erwartet werden, leistet sich die Politik einen neuen, teuren Spitzenposten. Diese Mehrbelastung erhöht den Druck, Abgaben wie die Grundsteuer weiter anzuheben.
Nachweis: Kritik an PrioritätenBisher ging es auch ohne
Seit 2013 wurde diese Funktion erfolgreich ehrenamtlich ausgeübt. Es gibt keine für die Bürgerschaft überzeugende, transparente Begründung, warum sich das genau jetzt ändern muss.
Nachweis: ehrenamtlich seit 2013Intransparent wirkendes Verfahren
Kritiker bemängeln, dass die Stelle politisch besetzt werden soll, anstatt sie zunächst regulär, offen und transparent nach rein fachlicher Eignung auszuschreiben.
Nachweis: Bericht zur DebatteWas genau wurde beschlossen?
Ein kurzer Faktencheck zur aktuellen Lage.
Abschaffung der Stelle
Die hauptamtliche Stelle des Ersten Stadtrats wurde damals aus Kostengründen abgeschafft und ehrenamtlich weitergeführt.
Der Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer ersten konstituierenden Sitzung unter Tagesordnungspunkt 18 (Drucksachen-Nr. 48/2026) mit Stimmen der CDU, FDP und FWG, die Stelle der Ersten Stadträtin / des Ersten Stadtrats künftig hauptamtlich zu besetzen.
Nachweis: SitzungsberichtFinanzielle Anpassung
Parallel soll der ohnehin defizitäre Haushalt per Nachtragssatzung angepasst werden, um die Postenfinanzierung zu sichern.
Nachweis: Tagesordnung TOP 19Erhebliche Zusatzkosten
Die neue Stelle verursacht hohe Kosten. Kritik richtet sich in der Öffentlichkeit massiv gegen die Prioritätensetzung und das Verfahren.
Das falsche Signal zur falschen Zeit.
Ein Blick auf die Haushaltslage von Friedrichsdorf spricht Bände.
100 Mio. € Haushalt heißt nicht 100 Mio. € frei verfügbares Geld.
Die Koalition stellt die neue Stelle gerne ins Verhältnis zum Gesamtvolumen des Haushalts. Das klingt klein, führt aber in die Irre: Von den laufenden Einzahlungen 2026 in Höhe von 101,42 Mio. € sind große Teile bereits für laufende Aufgaben, Personal, Steuern und gesetzliche Umlagen, Sachkosten und Zinsen gebunden.
Der Gesamtfinanzhaushalt zeigt: Nach den normalen Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit bleiben 2026 nur 2,19 Mio. € Zahlungsmittelüberschuss. Rechnet man die Investitionstätigkeit hinzu, entsteht für 2026 sogar ein Zahlungsmittelbedarf von 8,69 Mio. €.
Auf den laufenden Zahlungsmittelüberschuss bezogen sind 278.600 € nicht „kaum spürbar“, sondern rund 12,7 % dieses Spielraums.
Was hinter den Auszahlungspositionen steckt.
Die laufenden Auszahlungen sind keine frei verschiebbaren Reserven, sondern bestehen aus festen Aufgaben, Pflichtabgaben und Betriebskosten.
- Steuern und gesetzliche Umlagen: verpflichtende Abführungen, etwa Kreis- und Schulumlage an den Hochtaunuskreis sowie Umlagen aus dem Gewerbesteueraufkommen.
- Personalauszahlungen: Löhne, Gehälter, Besoldung und Arbeitgeberanteile für die Beschäftigten der Stadt.
- Versorgungsauszahlungen: Pensionen, Versorgungslasten und Beihilfen für Beamtinnen und Beamte sowie frühere Anspruchsberechtigte.
- Sach- und Dienstleistungen: laufender Betrieb wie Energie, Gebäudeunterhaltung, IT, Material, Fahrzeuge, Wartung und beauftragte Leistungen.
- Transferleistungen: soziale und sonstige laufende Leistungen, die nach festgelegten Regeln ausgezahlt werden.
- Zuweisungen und Zuschüsse: weitergeleitete Mittel und Zuschüsse für laufende Zwecke, etwa an Einrichtungen, Träger oder Kooperationen.
- Zinsen und ähnliche Auszahlungen: laufende Belastungen aus Finanzierung; Tilgung und neue Kredite werden zusätzlich in der Finanzierungstätigkeit abgebildet.
- Sonstige Auszahlungen: weitere ordentliche und außerordentliche Auszahlungen, die keiner der großen Positionen zugeordnet sind.
Fast der gesamte laufende Haushalt ist bereits gebunden.
Die Grafik zeigt die laufenden Einzahlungen 2026 als ganzen Kreis. Die kleine grüne Scheibe markiert den Teil, der nach den laufenden Verpflichtungen rechnerisch übrig bleibt.
38,45 Mio. € Steuern und gesetzliche Umlagen
23,17 Mio. € Personalauszahlungen
20,15 Mio. € Sach- und Dienstleistungen
13,52 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse
2,09 Mio. € Versorgungsauszahlungen
1,64 Mio. € Zinsen und ähnliche Auszahlungen
0,21 Mio. € Transferleistungen und Sonstiges
2,19 Mio. € möglicher Spielraum
der 2,19 Mio. € wären bereits durch die neue Stelle gebunden.
Entscheidend ist nicht das Gesamtvolumen, sondern der Rest nach den laufenden Verpflichtungen. Aus genau diesem kleinen Spielraum müssten zusätzliche Belastungen zuerst bezahlt werden, bevor über Investitionen gesprochen wird.
Ein hauptamtlicher Stadtrat schafft keinen neuen Haushaltsspielraum.
- Die großen Kostenblöcke bleiben bestehen. Kreis- und Schulumlage, Personal, Versorgung, Betriebskosten, Zuschüsse und Zinsen ändern sich nicht dadurch, dass eine zusätzliche politische Spitzenstelle geschaffen wird.
- Mehr politische Spitze ist nicht automatisch mehr Umsetzung. Projekte hängen an Fachpersonal, Planung, Vergaben, Genehmigungen, Beschlüssen und verfügbaren Mitteln. Eine neue Leitungsebene erledigt diese Arbeit nicht selbst.
- Die neue Stelle kostet zuerst Geld. Mindestens 278.600 € pro Jahr würden den ohnehin kleinen laufenden Überschuss zusätzlich belasten, bevor überhaupt eine konkrete Einsparung belegt ist.
- Wer behauptet, die Stelle rechne sich, braucht eine belastbare Gegenrechnung. Ohne konkret nachgewiesene Einsparungen oder zusätzliche Einnahmen bleibt das Versprechen spekulativ und verschärft zunächst die Haushaltslage.
Wenn an vielen Stellen gespart werden muss, braucht Friedrichsdorf Investitionen mit direktem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger – nicht zusätzliche politische Spitzenposten.
Nachweis: Haushaltsplan 2026, Gesamtfinanzhaushalt Anlage 5 (PDF)Es fehlt nicht an Führung.
Friedrichsdorf hat bereits mehrere Führungs- und Leitungsebenen. Was fehlt, sind Arbeitskapazitäten für die Umsetzung.
„Es fehle an Führung“ greift zu kurz.
In der Stadtverwaltung arbeiten bereits 7 Mitarbeitende im höheren Dienst. Das sind keine einfachen Sachbearbeitungsstellen, sondern Führungs- und Steuerungsfunktionen mit besonderer Fach-, Organisations- und Personalverantwortung.
Hinzu kommen 26 Leitungsfunktionen im Bereich Kinderbetreuung und Bildung. Die Gruppen S 13 bis S 16 sind im Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltgruppen für Leitungsaufgaben und besonders verantwortliche Tätigkeiten. Gerade in diesem personalintensiven Bereich wird täglich geführt: Dienstpläne, Personalgespräche, Elternkommunikation, Organisation, Konfliktlösung und Verantwortung vor Ort.
Wenn Projekte stocken oder Anfragen liegen bleiben, ist das kein Beweis für zu wenig politische Spitze. Es ist ein Hinweis darauf, dass Menschen fehlen, die die Arbeit tatsächlich erledigen. Genau dieses Problem würde sich verschärfen, wenn weitere Stellen aus der Verwaltung herausgelöst werden, um sie einem hauptamtlichen Stadtrat zuzuordnen.
Verwaltungsspitze
Mitarbeit im höheren Dienst. Das sind Führungsfunktionen mit Steuerungs-, Fach- und Personalverantwortung.
Kitas & Bildung
S 13 bis S 16 sind Entgeltgruppen für Leitungen und besonders verantwortliche Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.
rund 185.000 € pro Jahr
Die politische Darstellung bleibt bei den unmittelbaren jährlichen Aufwendungen für die neue Spitzenstelle stehen. Das ist zu kurz gedacht, weil ein hauptamtliches Wahlbeamtenamt jedes Jahr mehr kostet als nur Bezüge und Versorgung.
- Dienstbezügelaufende Besoldung der hauptamtlichen Stelle125.100,00 €
- BeihilfenKrankenfürsorge für Beamte und berücksichtigungsfähige Angehörige5.000,00 €
- Versorgungskasse BeamteAufwand für künftige Pensionsansprüche52.100,00 €
- Reisekosten1.500 € wirken fraglich niedrig, wenn der Stelle ein Dienstwagen zusteht oder dienstliche Mobilität real anfällt.1.500,00 €
- VerfügungsmittelAusgaben aus dienstlichem Anlass, vor allem Repräsentation2.000,00 €
278.600 € pro Jahr
Arbeitsplatzkosten und Sekretariat gehören sachlich dazu, auch wenn Sekretariatsstellen aus der bestehenden Verwaltung genommen werden. Dann verschwinden die Kosten nicht, sondern fehlen an anderer Stelle als Arbeitskraft.
* Die Koalition argumentiert mit rund 185.700 € unmittelbaren Jahreskosten; öffentlich ist teils auch von rund 200.000 € die Rede. Die hier genannte Mindestbelastung von 278.600 € rechnet zusätzlich Arbeitsplatzkosten und Assistenz mit ein. Sie ist keine Maximalschätzung.
So haben wir unterstützt
Erfolgreich abgeschlossen
Die Unterschriftensammlung ist offiziell beendet. Wir bedanken uns herzlich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern für das überwältigende Vertrauen und den starken Rückhalt.
Am 22. Juni 2026 soll in der Stadtverordnetenversammlung eine geordnete Beschlusslage zur Wiedereinführung des ehrenamtlichen ersten Stadtrats herbeigeführt werden.
2.926 Unterschriften
Das gesetzliche Quorum wurde weit übertroffen. Jede Stimme war ein klares Signal der Friedrichsdorfer Bürgerschaft.
Erfolgreiche Übergabe
Die gesammelten Listen wurden am 10. Juni 2026 fristgerecht im Rathaus Friedrichsdorf eingereicht.
Erfolgsmeldung lesenEntscheidung am 22. Juni
Die Koalition hat angekündigt, die Hauptsatzung wieder zu ändern, sodass die Stelle – wie gefordert – ehrenamtlich bleibt.
Ablauf nachlesenUnterschriftenformular herunterladen
Dokument herunterladen, ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und bei einer Sammelstelle abgeben.
Nur Originalunterschriften zählen.
Digitale Unterschriften, Scans, Fotos oder per E-Mail versendete Listen sind für das Bürgerbegehren ungültig. Bitte immer das ausgedruckte Original abgeben.
Das Bürgerbegehren beantragt, dass die Stelle der Ersten Stadträtin / des Ersten Stadtrats weiterhin ehrenamtlich besetzt bleibt und der Beschluss vom 15. April 2026 zu TOP 18 (Drucksachen-Nr. 48/2026) insoweit aufgehoben wird.
Bei hauptamtlicher Besetzung entstehen über die Mindestamtszeit eines hauptamtlichen Stadtrats zusätzliche Kosten von mindestens 1,2 Millionen Euro. Die endgültige Kostenschätzung erfolgt durch den Magistrat.
Alle Angaben müssen vollständig und lesbar sein. Bitte nur einmal unterschreiben und das Originalformular mit Datum und handschriftlicher Unterschrift abgeben.
Formular als PDF
Vor dem Öffnen des PDF erscheint ein wichtiger Hinweis.
Falls doppelseitiger Druck nicht möglich ist, nutze den Flyer als einseitige Unterschriftenoption.
Wo kann ich unterschreiben?
Hier findest du aktuelle Sammelstellen und Termine, an denen wir in Friedrichsdorf präsent sind.
Taunus Carré / Goers-Gelände
Zebrastreifen zwischen Goers-Gelände und Taunus Carré, Samstag, 6. Juni, 9 bis 13 Uhr.
Vor Ort unterschreiben, Formulare abgeben oder Fragen stellen.
Auf Karte öffnenStimmen aus der Stadt
Friedrichsdorf hat diese Aufgabe seit 2013 ehrenamtlich organisiert. Bevor jetzt ein teurer Spitzenposten geschaffen wird, braucht es eine nachvollziehbare Begründung, warum das bewährte Modell nicht mehr reichen soll.
Formular ansehenDie Grünen-Fraktion beziffert die Personalkosten auf rund 200.000 Euro jährlich und verweist mit Ausstattung auf über 300.000 Euro pro Jahr.
Stellungnahme lesenDie SPD warnt öffentlich vor einem teuren Schnellschuss und kritisiert fehlendes Konzept sowie fehlende nachvollziehbare Prioritätensetzung.
Bericht lesenFragen & Antworten
Alles Wichtige zum Bürgerbegehren im Überblick.
Es geht darum, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.04.2026 zur Wiedereinführung des hauptamtlichen Ersten Stadtrats aufzuheben.
Hauptgründe sind die hohen zusätzlichen Kosten, die extrem angespannte Haushaltslage der Stadt sowie erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit und Transparenz des Verfahrens.
Nach veröffentlichten Berichten und Stellungnahmen ist von Personalkosten in Höhe von rund 200.000 Euro die Rede, inklusive weiterer Ausstattung sogar von über 300.000 Euro pro Jahr.
Öffentlich wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stelle primär parteipolitisch besetzt werden soll, anstatt sie regulär, offen und nach Bestenauslese auszuschreiben.
Unterschriftsberechtigt sind volljährige Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens 6 Wochen in Friedrichsdorf haben.
Name, Vorname, Anschrift in Friedrichsdorf, Geburtsdatum, Datum und Unterschrift müssen vollständig und lesbar eingetragen werden. Bitte nur einmal unterschreiben.
Ziel sind mindestens 2.000 gültige Unterschriften. Entscheidend ist, dass die Unterzeichnenden zum Zeitpunkt der Unterschrift in Friedrichsdorf kommunalwahlberechtigt sind.
Nein. Es zählen nur handschriftliche Originalunterschriften auf dem ausgedruckten Formular. Digitale Unterschriften, Scans und Fotos reichen nicht aus.
Dann wird das Bürgerbegehren beim Gemeindevorstand eingereicht. Wird es zugelassen, kann die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss selbst aufheben; andernfalls folgt ein Bürgerentscheid.
Nein. Wir sind ein Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, die finanzielle Vernunft, Transparenz und verantwortungsvolle Prioritäten für unsere Stadt einfordern.
Quellen & Presse
Tagesordnung der Sitzung vom 15.04.2026
Öffentliche Bekanntmachung mit TOP 18 Änderung der Hauptsatzung und TOP 19 Nachtragssatzung Haushalt 2026.
Zum Dokument
FNP · 17.04.2026Neue „Häuptlingsstelle“ kommt
Bericht zur Abstimmung, den Mehrheitsverhältnissen und der beauftragten Nachtragssatzung.
Artikel lesen
Grüne Friedrichsdorf · 12.04.2026Kritik an geplanten Kosten
Stellungnahme mit Schätzung von rund 200.000 Euro Personalkosten und über 300.000 Euro mit Ausstattung.
Nachweis öffnen
Taunus Nachrichten · 16.04.2026SPD warnt vor teurem Schnellschuss
Öffentliche Kritik an Konzept, Prioritätensetzung und finanziellen Folgen.
Artikel lesen
FNP · 16.11.2018Seit 2013 ehrenamtlicher Erster Stadtrat
Bericht zur damaligen Hauptsatzungsänderung und den früher angesetzten Kosten eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats.
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Stadt FriedrichsdorfHaushalt und Finanzen
Offizielle Haushaltsübersicht der Stadt mit Verweis auf Haushaltspläne und Jahresabschlüsse.
Zum Dokument
Land HessenRegeln für Bürgerbegehren
Formale Anforderungen, Frist von acht Wochen, Unterschriftenquoren und Vertrauenspersonen.
Rechtsinfos öffnen
Land HessenRegeln für Bürgerentscheid
Informationen zum Bürgerentscheid, Abstimmungsmehrheit und Quorum.
Rechtsinfos öffnen
Friedrichsdorf braucht Verantwortung statt neuer Belastungen.
Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für finanzielle Vernunft und Transparenz. Jede Stimme zählt.
Kontakt aufnehmen
Fragen zum Bürgerbegehren, zur Abgabe der Unterschriftenlisten oder zur Mithilfe beim Sammeln können direkt an die Initiative gesendet werden.
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