Diese Seite informiert über ein Bürgerbegehren und dient der Aufklärung und Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern in Friedrichsdorf.

Kein neuer teurer Spitzenposten auf Kosten unserer Stadt.

Friedrichsdorf braucht finanzielle Vernunft, Transparenz und echte Prioritäten – nicht die Wiedereinführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats.

🎉 ERFOLGREICH EINGEREICHT!

Quorum weit übertroffen

2.926 gültige Unterschriften wurden am 10. Juni 2026 im Rathaus übergeben! Das gesetzliche Quorum wurde damit um 50% überschritten.

Die Frist für das Bürgerbegehren wurde erfolgreich beendet. Das Quorum wurde erreicht.

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Deine Stimme zählt.

Worum es
eigentlich geht.

Die Stadtverordnetenversammlung in Friedrichsdorf hat beschlossen, die Funktion des hauptamtlichen Ersten Stadtrats wieder einzuführen. Wir halten das für das falsche Signal zur falschen Zeit.

Diese Seite bietet Bürgerinnen und Bürgern klare Fakten, fasst die wesentlichen Kritikpunkte transparent zusammen und zeigt auf, wie Sie das Bürgerbegehren unterstützen können. Wir stehen für finanzielle Vernunft und Bürgerinteresse vor Postenpolitik – sachlich, aber kämpferisch.

Warum wir dieses Bürgerbegehren starten.

Vier gute Gründe gegen die Wiedereinführung.

Hohe zusätzliche Kosten

Die neue Stelle bedeutet nach veröffentlichten Schätzungen eine dauerhafte Belastung von 200.000 bis über 300.000 Euro jährlich. Das ist Geld, das an anderen, wichtigeren Stellen in unserer Stadt fehlt.

Nachweis: Kostenschätzung

Falsche Prioritäten bei klammer Haushaltslage

Während Kürzungen bei Projekten für die Bürgerschaft drohen und für die kommenden Jahre Defizite in Millionenhöhe erwartet werden, leistet sich die Politik einen neuen, teuren Spitzenposten. Diese Mehrbelastung erhöht den Druck, Abgaben wie die Grundsteuer weiter anzuheben.

Nachweis: Kritik an Prioritäten

Bisher ging es auch ohne

Seit 2013 wurde diese Funktion erfolgreich ehrenamtlich ausgeübt. Es gibt keine für die Bürgerschaft überzeugende, transparente Begründung, warum sich das genau jetzt ändern muss.

Nachweis: ehrenamtlich seit 2013

Intransparent wirkendes Verfahren

Kritiker bemängeln, dass die Stelle politisch besetzt werden soll, anstatt sie zunächst regulär, offen und transparent nach rein fachlicher Eignung auszuschreiben.

Nachweis: Bericht zur Debatte

Was genau wurde beschlossen?

Ein kurzer Faktencheck zur aktuellen Lage.

Rückblick 2013

Abschaffung der Stelle

Die hauptamtliche Stelle des Ersten Stadtrats wurde damals aus Kostengründen abgeschafft und ehrenamtlich weitergeführt.

15. April 2026

Der Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer ersten konstituierenden Sitzung unter Tagesordnungspunkt 18 (Drucksachen-Nr. 48/2026) mit Stimmen der CDU, FDP und FWG, die Stelle der Ersten Stadträtin / des Ersten Stadtrats künftig hauptamtlich zu besetzen.

Nachweis: Sitzungsbericht
Aktuell

Finanzielle Anpassung

Parallel soll der ohnehin defizitäre Haushalt per Nachtragssatzung angepasst werden, um die Postenfinanzierung zu sichern.

Nachweis: Tagesordnung TOP 19
Folge

Erhebliche Zusatzkosten

Die neue Stelle verursacht hohe Kosten. Kritik richtet sich in der Öffentlichkeit massiv gegen die Prioritätensetzung und das Verfahren.

Das falsche Signal zur falschen Zeit.

Ein Blick auf die Haushaltslage von Friedrichsdorf spricht Bände.

-11,63 Mio. €
Verlust 2025
-8,69 Mio. €
Verlust 2026
-20,40 Mio. €
Verlust 2027
-12,06 Mio. €
Verlust 2028
-10,31 Mio. €
Verlust 2029
Zusätzliche Belastung über die Amtszeit
> 1,67 Mio. €
Mindestkosten über sechs Jahre
Haushaltsplan 2026

100 Mio. € Haushalt heißt nicht 100 Mio. € frei verfügbares Geld.

Die Koalition stellt die neue Stelle gerne ins Verhältnis zum Gesamtvolumen des Haushalts. Das klingt klein, führt aber in die Irre: Von den laufenden Einzahlungen 2026 in Höhe von 101,42 Mio. € sind große Teile bereits für laufende Aufgaben, Personal, Steuern und gesetzliche Umlagen, Sachkosten und Zinsen gebunden.

Der Gesamtfinanzhaushalt zeigt: Nach den normalen Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit bleiben 2026 nur 2,19 Mio. € Zahlungsmittelüberschuss. Rechnet man die Investitionstätigkeit hinzu, entsteht für 2026 sogar ein Zahlungsmittelbedarf von 8,69 Mio. €.

Auf den laufenden Zahlungsmittelüberschuss bezogen sind 278.600 € nicht „kaum spürbar“, sondern rund 12,7 % dieses Spielraums.

Laufende Einzahlungen 101,42 Mio. € Geldzufluss aus Steuern, Gebühren, Erstattungen, Zuweisungen und weiteren laufenden Quellen.
Laufende Auszahlungen 99,23 Mio. € Geldabfluss für Personal, Versorgung, Sachkosten, Zuschüsse, Umlagen, Zinsen und weitere laufende Ausgaben.
Überschuss laufende Verwaltung 2,19 Mio. € Das ist der verbleibende Zahlungsüberschuss aus dem laufenden Betrieb 2026.
Gesamtbedarf 2026 -8,69 Mio. € Mit Investitionen reicht der Finanzhaushalt 2026 insgesamt nicht aus.
Kurz erklärt

Was hinter den Auszahlungspositionen steckt.

Die laufenden Auszahlungen sind keine frei verschiebbaren Reserven, sondern bestehen aus festen Aufgaben, Pflichtabgaben und Betriebskosten.

  • Steuern und gesetzliche Umlagen: verpflichtende Abführungen, etwa Kreis- und Schulumlage an den Hochtaunuskreis sowie Umlagen aus dem Gewerbesteueraufkommen.
  • Personalauszahlungen: Löhne, Gehälter, Besoldung und Arbeitgeberanteile für die Beschäftigten der Stadt.
  • Versorgungsauszahlungen: Pensionen, Versorgungslasten und Beihilfen für Beamtinnen und Beamte sowie frühere Anspruchsberechtigte.
  • Sach- und Dienstleistungen: laufender Betrieb wie Energie, Gebäudeunterhaltung, IT, Material, Fahrzeuge, Wartung und beauftragte Leistungen.
  • Transferleistungen: soziale und sonstige laufende Leistungen, die nach festgelegten Regeln ausgezahlt werden.
  • Zuweisungen und Zuschüsse: weitergeleitete Mittel und Zuschüsse für laufende Zwecke, etwa an Einrichtungen, Träger oder Kooperationen.
  • Zinsen und ähnliche Auszahlungen: laufende Belastungen aus Finanzierung; Tilgung und neue Kredite werden zusätzlich in der Finanzierungstätigkeit abgebildet.
  • Sonstige Auszahlungen: weitere ordentliche und außerordentliche Auszahlungen, die keiner der großen Positionen zugeordnet sind.
Tortendiagramm

Fast der gesamte laufende Haushalt ist bereits gebunden.

Die Grafik zeigt die laufenden Einzahlungen 2026 als ganzen Kreis. Die kleine grüne Scheibe markiert den Teil, der nach den laufenden Verpflichtungen rechnerisch übrig bleibt.

nur 2,2 % verbleibender Spielraum

38,45 Mio. € Steuern und gesetzliche Umlagen

23,17 Mio. € Personalauszahlungen

20,15 Mio. € Sach- und Dienstleistungen

13,52 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse

2,09 Mio. € Versorgungsauszahlungen

1,64 Mio. € Zinsen und ähnliche Auszahlungen

0,21 Mio. € Transferleistungen und Sonstiges

2,19 Mio. € möglicher Spielraum

12,7 %

der 2,19 Mio. € wären bereits durch die neue Stelle gebunden.

Entscheidend ist nicht das Gesamtvolumen, sondern der Rest nach den laufenden Verpflichtungen. Aus genau diesem kleinen Spielraum müssten zusätzliche Belastungen zuerst bezahlt werden, bevor über Investitionen gesprochen wird.

Argumentationskette

Ein hauptamtlicher Stadtrat schafft keinen neuen Haushaltsspielraum.

  1. Die großen Kostenblöcke bleiben bestehen. Kreis- und Schulumlage, Personal, Versorgung, Betriebskosten, Zuschüsse und Zinsen ändern sich nicht dadurch, dass eine zusätzliche politische Spitzenstelle geschaffen wird.
  2. Mehr politische Spitze ist nicht automatisch mehr Umsetzung. Projekte hängen an Fachpersonal, Planung, Vergaben, Genehmigungen, Beschlüssen und verfügbaren Mitteln. Eine neue Leitungsebene erledigt diese Arbeit nicht selbst.
  3. Die neue Stelle kostet zuerst Geld. Mindestens 278.600 € pro Jahr würden den ohnehin kleinen laufenden Überschuss zusätzlich belasten, bevor überhaupt eine konkrete Einsparung belegt ist.
  4. Wer behauptet, die Stelle rechne sich, braucht eine belastbare Gegenrechnung. Ohne konkret nachgewiesene Einsparungen oder zusätzliche Einnahmen bleibt das Versprechen spekulativ und verschärft zunächst die Haushaltslage.

Wenn an vielen Stellen gespart werden muss, braucht Friedrichsdorf Investitionen mit direktem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger – nicht zusätzliche politische Spitzenposten.

Nachweis: Haushaltsplan 2026, Gesamtfinanzhaushalt Anlage 5 (PDF)

Es fehlt nicht an Führung.

Friedrichsdorf hat bereits mehrere Führungs- und Leitungsebenen. Was fehlt, sind Arbeitskapazitäten für die Umsetzung.

Behauptung der Koalition

„Es fehle an Führung“ greift zu kurz.

In der Stadtverwaltung arbeiten bereits 7 Mitarbeitende im höheren Dienst. Das sind keine einfachen Sachbearbeitungsstellen, sondern Führungs- und Steuerungsfunktionen mit besonderer Fach-, Organisations- und Personalverantwortung.

Hinzu kommen 26 Leitungsfunktionen im Bereich Kinderbetreuung und Bildung. Die Gruppen S 13 bis S 16 sind im Sozial- und Erziehungsdienst Entgeltgruppen für Leitungsaufgaben und besonders verantwortliche Tätigkeiten. Gerade in diesem personalintensiven Bereich wird täglich geführt: Dienstpläne, Personalgespräche, Elternkommunikation, Organisation, Konfliktlösung und Verantwortung vor Ort.

Wenn Projekte stocken oder Anfragen liegen bleiben, ist das kein Beweis für zu wenig politische Spitze. Es ist ein Hinweis darauf, dass Menschen fehlen, die die Arbeit tatsächlich erledigen. Genau dieses Problem würde sich verschärfen, wenn weitere Stellen aus der Verwaltung herausgelöst werden, um sie einem hauptamtlichen Stadtrat zuzuordnen.

vorhanden 33 Führungs- und Leitungsfunktionen

Verwaltungsspitze

7

Mitarbeit im höheren Dienst. Das sind Führungsfunktionen mit Steuerungs-, Fach- und Personalverantwortung.

Kitas & Bildung

7S 16 12S 15 7S 13

S 13 bis S 16 sind Entgeltgruppen für Leitungen und besonders verantwortliche Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Schlussfolgerung: Die Stadt hat Führungsebenen. Was fehlt, sind zusätzliche Hände für Sachbearbeitung, Projekte, Kitas und Umsetzung.
Genannte Kosten

rund 185.000 € pro Jahr

Die politische Darstellung bleibt bei den unmittelbaren jährlichen Aufwendungen für die neue Spitzenstelle stehen. Das ist zu kurz gedacht, weil ein hauptamtliches Wahlbeamtenamt jedes Jahr mehr kostet als nur Bezüge und Versorgung.

  • Dienstbezügelaufende Besoldung der hauptamtlichen Stelle125.100,00 €
  • BeihilfenKrankenfürsorge für Beamte und berücksichtigungsfähige Angehörige5.000,00 €
  • Versorgungskasse BeamteAufwand für künftige Pensionsansprüche52.100,00 €
  • Reisekosten1.500 € wirken fraglich niedrig, wenn der Stelle ein Dienstwagen zusteht oder dienstliche Mobilität real anfällt.1.500,00 €
  • VerfügungsmittelAusgaben aus dienstlichem Anlass, vor allem Repräsentation2.000,00 €
Mindestens zu berücksichtigen

278.600 € pro Jahr

Arbeitsplatzkosten und Sekretariat gehören sachlich dazu, auch wenn Sekretariatsstellen aus der bestehenden Verwaltung genommen werden. Dann verschwinden die Kosten nicht, sondern fehlen an anderer Stelle als Arbeitskraft.

Genannte Jahreskosten 185.700 € Bezüge, Beihilfe, Versorgung, Reisekosten und Verfügungsmittel.
Arbeitsplatz pro Jahr 9.700 € KGSt-Pauschale 2025/2026 für einen Büroarbeitsplatz inklusive Raum-, Geschäfts-, Telekommunikations- und IT-Kosten. Quelle
Assistenz pro Jahr 83.200 € Gerechnet mit 1,5 Stellen nach E8 Stufe 2 zuzüglich 20 % Arbeitgeberaufwand. Auch intern umgewidmete Stellen sind echte Arbeitskraftkosten.
Summe mindestens pro Jahr 278.600 € Diese Summe berücksichtigt die genannten Jahreskosten, Arbeitsplatzkosten nach KGSt-Pauschale und 1,5 Sekretariatsstellen.

* Die Koalition argumentiert mit rund 185.700 € unmittelbaren Jahreskosten; öffentlich ist teils auch von rund 200.000 € die Rede. Die hier genannte Mindestbelastung von 278.600 € rechnet zusätzlich Arbeitsplatzkosten und Assistenz mit ein. Sie ist keine Maximalschätzung.

Auch ein möglicher Verzicht ist kein Gegenargument. Offiziell ist noch nicht bekannt, wer die Stelle besetzen würde. Deshalb kann seriös nicht mit freiwilligem Verzicht auf Dienstwagen, Ausstattung oder Unterstützung gerechnet werden.

So haben wir unterstützt

Ziel erfolgreich erreicht! 🎉 2.926 Unterschriften Das Bürgerbegehren wurde am 10. Juni 2026 offiziell im Rathaus übergeben.

Erfolgreich abgeschlossen

Die Unterschriftensammlung ist offiziell beendet. Wir bedanken uns herzlich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern für das überwältigende Vertrauen und den starken Rückhalt.

Am 22. Juni 2026 soll in der Stadtverordnetenversammlung eine geordnete Beschlusslage zur Wiedereinführung des ehrenamtlichen ersten Stadtrats herbeigeführt werden.

1

2.926 Unterschriften

Das gesetzliche Quorum wurde weit übertroffen. Jede Stimme war ein klares Signal der Friedrichsdorfer Bürgerschaft.

2

Erfolgreiche Übergabe

Die gesammelten Listen wurden am 10. Juni 2026 fristgerecht im Rathaus Friedrichsdorf eingereicht.

Erfolgsmeldung lesen
3

Entscheidung am 22. Juni

Die Koalition hat angekündigt, die Hauptsatzung wieder zu ändern, sodass die Stelle – wie gefordert – ehrenamtlich bleibt.

Ablauf nachlesen

Unterschriftenformular herunterladen

Dokument herunterladen, ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und bei einer Sammelstelle abgeben.

Nur Originalunterschriften zählen.

Digitale Unterschriften, Scans, Fotos oder per E-Mail versendete Listen sind für das Bürgerbegehren ungültig. Bitte immer das ausgedruckte Original abgeben.

Fragestellung

Das Bürgerbegehren beantragt, dass die Stelle der Ersten Stadträtin / des Ersten Stadtrats weiterhin ehrenamtlich besetzt bleibt und der Beschluss vom 15. April 2026 zu TOP 18 (Drucksachen-Nr. 48/2026) insoweit aufgehoben wird.

Kostenschätzung

Bei hauptamtlicher Besetzung entstehen über die Mindestamtszeit eines hauptamtlichen Stadtrats zusätzliche Kosten von mindestens 1,2 Millionen Euro. Die endgültige Kostenschätzung erfolgt durch den Magistrat.

Beim Ausfüllen

Alle Angaben müssen vollständig und lesbar sein. Bitte nur einmal unterschreiben und das Originalformular mit Datum und handschriftlicher Unterschrift abgeben.

Formular als PDF

Vor dem Öffnen des PDF erscheint ein wichtiger Hinweis.

Falls doppelseitiger Druck nicht möglich ist, nutze den Flyer als einseitige Unterschriftenoption.

Abgabestellen

Wo kann ich unterschreiben?

Hier findest du aktuelle Sammelstellen und Termine, an denen wir in Friedrichsdorf präsent sind.

1

Nils Barka

Krokusweg 7, 61381 Friedrichsdorf

Auf Karte öffnen
2

Barbara Völksen

Vor der Höhe 29, 61381 Friedrichsdorf

Auf Karte öffnen
3

Joachim Biaesch

Römerstraße 38, 61381 Friedrichsdorf

Auf Karte öffnen
4

Taunus Carré / Goers-Gelände

Zebrastreifen zwischen Goers-Gelände und Taunus Carré, Samstag, 6. Juni, 9 bis 13 Uhr.

Vor Ort unterschreiben, Formulare abgeben oder Fragen stellen.

Auf Karte öffnen

Stimmen aus der Stadt

Friedrichsdorf hat diese Aufgabe seit 2013 ehrenamtlich organisiert. Bevor jetzt ein teurer Spitzenposten geschaffen wird, braucht es eine nachvollziehbare Begründung, warum das bewährte Modell nicht mehr reichen soll.

— Initiative Bürgerbegehren Friedrichsdorf
Formular ansehen

Die Grünen-Fraktion beziffert die Personalkosten auf rund 200.000 Euro jährlich und verweist mit Ausstattung auf über 300.000 Euro pro Jahr.

— Grüne Friedrichsdorf, 12.04.2026
Stellungnahme lesen

Die SPD warnt öffentlich vor einem teuren Schnellschuss und kritisiert fehlendes Konzept sowie fehlende nachvollziehbare Prioritätensetzung.

— Taunus Nachrichten, 16.04.2026
Bericht lesen

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Fragen & Antworten

Alles Wichtige zum Bürgerbegehren im Überblick.

Es geht darum, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.04.2026 zur Wiedereinführung des hauptamtlichen Ersten Stadtrats aufzuheben.

Hauptgründe sind die hohen zusätzlichen Kosten, die extrem angespannte Haushaltslage der Stadt sowie erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit und Transparenz des Verfahrens.

Nach veröffentlichten Berichten und Stellungnahmen ist von Personalkosten in Höhe von rund 200.000 Euro die Rede, inklusive weiterer Ausstattung sogar von über 300.000 Euro pro Jahr.

Öffentlich wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stelle primär parteipolitisch besetzt werden soll, anstatt sie regulär, offen und nach Bestenauslese auszuschreiben.

Unterschriftsberechtigt sind volljährige Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens 6 Wochen in Friedrichsdorf haben.

Name, Vorname, Anschrift in Friedrichsdorf, Geburtsdatum, Datum und Unterschrift müssen vollständig und lesbar eingetragen werden. Bitte nur einmal unterschreiben.

Ziel sind mindestens 2.000 gültige Unterschriften. Entscheidend ist, dass die Unterzeichnenden zum Zeitpunkt der Unterschrift in Friedrichsdorf kommunalwahlberechtigt sind.

Nein. Es zählen nur handschriftliche Originalunterschriften auf dem ausgedruckten Formular. Digitale Unterschriften, Scans und Fotos reichen nicht aus.

Dann wird das Bürgerbegehren beim Gemeindevorstand eingereicht. Wird es zugelassen, kann die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss selbst aufheben; andernfalls folgt ein Bürgerentscheid.

Nein. Wir sind ein Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, die finanzielle Vernunft, Transparenz und verantwortungsvolle Prioritäten für unsere Stadt einfordern.

Friedrichsdorf braucht Verantwortung statt neuer Belastungen.

Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für finanzielle Vernunft und Transparenz. Jede Stimme zählt.

Kontakt aufnehmen

Fragen zum Bürgerbegehren, zur Abgabe der Unterschriftenlisten oder zur Mithilfe beim Sammeln können direkt an die Initiative gesendet werden.

info@buergerbegehren-friedrichsdorf.de

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Wichtiger Hinweis

Bitte vor dem Ausdrucken beachten

Das Formular muss unbedingt doppelseitig (Duplex) ausgedruckt werden, sodass Vorder- und Rückseite auf ein und demselben Blatt Papier sind.

Ein Ausdruck, bei dem Vorder- und Rückseite auf zwei getrennten Seiten vorliegen, ist ungültig. Bitte das unterschriebene Formular nicht digital senden, sondern im Original abgeben.